Bislang konnten Ärzte eine podologische Behandlung der Füße nur aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms (Diagnosegruppe DF) verordnen.
Seit neuestem gibt es auch die eine Verordnung zur podologischen Behandlung für die Diagnosegruppen NF (Neuropathie) und QF (Querschnittsyndrom).
Diagnosegruppe NF (Neuropathie):
Diagnosegruppe QF (Querschnittsyndrom):
Sollte eins dieser Krankheitsbilder auf Sie zutreffen, wird Sie unsere Podologin gerne beraten und Ihnen eine Empfehlung für Ihren Arzt mitgeben.
Sprechen Sie uns einfach an, denn eine professionelle Pflege Ihrer Füße ist sehr wichtig.
Sie können telefonisch unter 0681/98913-0 (Saarbrücken), unter 06851/70344 (St. Wendel) oder per E-Mail info@herges-orthopaedie.de einen Termin in unserem Hause vereinbaren.
Auch Hausbesuche sind nach Absprache möglich.